Die Armee hat den betreffenden Mitarbeiter am 2. März 2010 mit sofortiger Wirkung freigestellt. In Absprache mit dem Departementschef hat die Armee jetzt entschieden, den Berufsunteroffizier zu entlassen.
Begründet wird die Entlassung mit dem Fehlen eines untadeligen Leumunds, der gemäss der „Verordnung des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über das militärische Personal" vom militärischen Berufspersonal verlangt wird.
Der Berufsunteroffizier wurde vom Kreisgericht VIII Bern-Laupen am 24. Februar 2010 wegen pädophiler Handlungen für schuldig befunden und verurteilt.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine weiteren Angaben gemacht.

