Der Dienstleistungsvertrag mit Brigadier Hans-Peter Wüthrich war zeitlich vom 1. April bis zum 31. Dezember 2010 und betragsmässig bis maximal 45‘000 Franken klar beschränkt und wird jetzt frühzeitig aufgelöst. Grund dafür ist, dass der Vertrag zwar legal ist, jedoch der Absicht des Vorruhestandsurlaubs widerspricht. Dieser Umstand wurde bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt. Die sofortige Auflösung des Dienstleistungsvertrages geschieht im gegenseitigen Einverständnis. Die finanzielle Entschädigung wird auf die Vergütung von Spesen reduziert.
Brigadier Wüthrich wurde von der Armee beauftragt, bei der Erstellung des Armeeberichts mitzuarbeiten. Ausschlaggebend für die Mandatserteilung waren die engen zeitlichen Verhältnisse. Das Mandat wurde Brigadier Wüthrich aufgrund seiner militärischen Fachkompetenz als Lehrverbands- und Truppenkommandant, seiner Erfahrung mit Reformen und seiner sofortigen Verfügbarkeit erteilt. Brigadier Wüthrich führt die Arbeiten auf freiwilliger Basis weiter.

