Für Einzelheiten wird auf die in den umliegenden Gemeinden und im näheren Gebiet angeschlagenen Schiessanzeigen verwiesen.
- Massgebend ist immer die originale Schiesspublikation.
- Hier finden Sie eine Kopie als PDF-File.
WARNUNG
- Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten.
- Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) 3 rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt.
SCHIESSGEFAHR: Die folgenden Schiesspublikationen gibt das Flugplatzkommando Meiringen jeweils im September und im Dezember (KW 52) in den regionalen Zeitungen (Amtsanzeiger Oberhasli, Amtsanzeiger Interlaken) bekannt. Massgebend ist immer die originale Schiesspublikation. Unter dem folgenden Text finden Sie eine Kopie der Schiesspublikationen als PDF-File.
Im untenstehend umschriebenen Gelände, südlich der Axalp und Hinterburgalp, werden vom
- 03. Oktober bis 09. Dezember 2011
- 09. Januar bis 25. Mai 2012
Flieger-Schiessen mit Kanonen durchgeführt.
Schiesszeiten:
Montag bis Freitag 0845 - 1630 Uhr
Signale:
Die Durchführung der Schiessen wird durch Aufziehen eines rot-weissen Warnsackes beim Schiess-KP auf dem Tschingel angezeigt.
Gefahrenzone:
Landeskarte 1:25'000 Blatt 1209
- Alle Südhänge innerhalb der Linie Oltschiburg Pt 2162/2234 - Pt 2152 - Sattel Pt 1943 - Pt 1959 - Axalphorn Pt 2321 - Tschingel Pt 2243
- das Gebiet östlich der Linie Tschingel Pt 2243 - Pt 2108 - Lütschentälti (exkl. Hütten) - Torwangspitz
- alle Nordhänge innerhalb der Linie Torwangspitz - Gärstenhorn Pt 2798 - Gärstenlücke Pt 2673 - Pt 2780 - Wildgärst Pt 2890 - Pt 2886 - Pt 2686 - Pt 2701 - Pt 2715 - Pt 2640 - Garzen Pt 2709 - Pt 2371 - Wandelgrat Pt 2263 - Pt 2253 - Wandelhorn Pt 2303 - das Gebiet westlich der Linie Wandelhorn Pt 2303 - Chüewang Pt 1666 - Bielen (exkl. Hütten) - Oltschiburg Pt 2162
VERBOT
Der Aufenthalt in oben umschriebener Zone während den aufgeführten Schiesszeiten ist verboten. Das Berühren oder Aufheben von Blindgängern und Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthalten könnten (z. B. Zünder, Geschossköpfe usw.), ist wegen deren Gefährlichkeit verboten. Blindgänger und Geschossteile können noch nach Jahren explodieren.
Wer einen Blindgänger oder einen Geschossteil, der noch Sprengstoff enthalten könnte findet, hat den Fundort zu kennzeichnen und diesen dem Militärflugplatz Meiringen, Tel. 033 972 64 64 oder Tel. 117 zu melden.
Die strafrechtliche Ahndung nach Artikel 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten.
Die Bevölkerung wird ersucht, sich streng an diese Vorschriften zu halten. Die militärischen Stellen lehnen jede Verantwortung für Unglücksfälle, die aus Nichtbefolgung dieser Publikation entstehen, strikte ab.
Nähere Angaben, insbesondere über Abhalten oder Nichtabhalten der Schiessen sowie über Sicherheitsmassnahmen, können telefonisch auf Nummer 033 972 64 64 (Militärflugplatz Meiringen) erfragt werden.