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Schweizer Luftwaffe

Drohnenoperateur

Anwärterinnen und Anwärter auf eine Funktion als Berufs- oder Milizdrohnenoperateure werden im FAI psychologisch und medizinisch untersucht und im Hinblick auf ihre Eignung abgeklärt.

Berufs- und Milizdrohnenoperateure absolvieren im FAI eine obligatorische jährliche Tauglichkkeitsuntersuchung. Falls Sie Inhaber einer zivilen Fluglizenz (Class 1 oder 2 nach JAR-FCL 3) sind, wird anlässlich dieser Untersuchung auch das medizinische Tauglichkeitszeugnis verlängert.

 

Drohne fliegt über einem See
Drohne über See
Für Fragen zu dieser Seite: Fliegerärztliches Institut (FAI)
Zuletzt aktualisiert am: 12.05.2010
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Alle anderen Anliegen
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