Drohnenoperateur
Anwärterinnen und Anwärter auf eine Funktion als Berufs- oder Milizdrohnenoperateure werden im FAI psychologisch und medizinisch untersucht und im Hinblick auf ihre Eignung abgeklärt.
Berufs- und Milizdrohnenoperateure absolvieren im FAI eine obligatorische jährliche Tauglichkkeitsuntersuchung. Falls Sie Inhaber einer zivilen Fluglizenz (Class 1 oder 2 nach JAR-FCL 3) sind, wird anlässlich dieser Untersuchung auch das medizinische Tauglichkeitszeugnis verlängert.
Berufs- und Milizdrohnenoperateure absolvieren im FAI eine obligatorische jährliche Tauglichkkeitsuntersuchung. Falls Sie Inhaber einer zivilen Fluglizenz (Class 1 oder 2 nach JAR-FCL 3) sind, wird anlässlich dieser Untersuchung auch das medizinische Tauglichkeitszeugnis verlängert.

- Drohne über See


